Karte 2007


Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel (empirica)

jährlich aktualisierte Zahlen
erstmals für ganz Deutschland erschienen

Erstmals hat empirica die Kosten der Unterkunft (Mieten verfügbarer Wohnungen im unteren Wohnungsmarktsegment) flächendeckend für ganz Deutschland nach dem gleichen Schema ausgewertet. Damit werden erstmals systematisch die regionalen Unterschiede der aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes im unteren Wohnungsmarktsegment sichtbar gemacht - wie es das Bundessozialgericht fordert. Der daraus entstandene grundsicherungsrelevante Mietspiegel beziffert die Kosten der Unterkunft bei verschiedenen Wohnungsgrößenklassen für alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Er kann bei empirica bestellt werden (auch in Auszügen für einzelne Bundesländer, Kreise oder Städte). Neben der Datentabelle sind auch Erläuterungen zur Methodik und Herleitung der Daten erhältlich - Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit sind damit gewährleistet. Entsprechende Auswertungen auf Gemeinde- und/oder Stadtteilebene oder für andere Wohnungsgrößenklassen auf Anfrage.


Zur Beurteilung angemessener Kosten der Unterkunft (Kdu) verlangt das Bundessozialgericht (Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R):

Stehen die abstrakt angemessene Wohnungsgröße und der maßgebliche Vergleichsraum fest (...), ist (…) nach Maßgabe der Produkttheorie zu ermitteln, wie viel auf diesem Wohnungsmarkt für eine einfache Wohnung aufzuwenden ist. (…) Eine pauschale bundeseinheitliche Grenze (…) scheidet dabei aus, da (…) die Kosten für Wohnraum in den einzelnen Vergleichsräumen (…) sehr unterschiedlich sein können. Um trotzdem ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln (…)zu gewährleisten, muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze (…) auf Grundlage eines überprüfbaren "schlüssigen Konzepts" erfolgen. Das schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (…). Dabei muss der Grundsicherungsträger nicht zwingend auf einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel (…) abstellen (…). Entscheidend ist vielmehr, dass (…) ein Konzept zu Grunde liegt, dieses im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und damit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist.


Der grundsicherungsrelevanter Mietspiegel (empirica) ermöglicht erstmals einen Regionalvergleich: Wie teuer sind verfügbare, d.h. zur Neuvermietung angebotene, Mietwohnungen für 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften in München, in Berlin, in Leipzig oder in Gelsenkirchen? Bei welchen Wohnungsgrößenklassen sind die Unterschiede am höchsten? Wie unterscheiden sich die Mieten des unteren Wohnungsmarktsegments in den Kernstädten von denen im Umland? - Auch wenn letztlich die einzelnen Kommunen die Kriterien für angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) selbst festlegen (müssen), kann ein solcher Mietspiegel den Kommunen und anderen mit der sozialen Wohnraumversorgungen befassten Akteuren helfen, die eigene Region hinsichtlich der Mieten im unteren Wohnungsmarktsegment in die regionale Mietpreisstruktur Deutschlands einzuordnen.

Ansprechpartner

  • Frau Heising (Tel.: 0228/914 89-70)
  • Frau Fryczewski (Tel.: 0228/914 89-75)

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