Brandenburgs Sozialminister möchte eine neue positive Wohnsitzregelung für Geflüchtete einführen, wie u.a. der Spiegel berichtete. Das Anliegen, einzelne überlastete Kommunen zu entlasten, ist nachvollziehbar – die gewählte Form sollte aber dringend überdacht werden.
So hat empirica zusammen mit der Universität Frankfurt (Oder) die Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG im Auftrag des BAMF evaluiert (BAMF-Bericht, DIW Wochenbericht) und dabei gezeigt, dass positive Wohnsitzregelungen negative Nebenwirkungen haben und die positiven Effekte auch durch negative Regelungen zu bekommen sind.
Orte, deren Integrationsinfrastruktur stark ausgelastet ist, werden durch die Wohnsitzregelung lediglich leicht entlastet. Gleichzeitig verhindert die Regelung aber pauschal Umzüge, auch solche die für die Integration förderlich sind. Zudem erzeugt eine positive Wohnsitzregelung viel Bürokratie bei den Ausländerbehörden.
Eine negative Wohnsitzregelung wäre treffsicherer
Eine negative Wohnsitzregelung verhindert lediglich weitere Zuzüge in stark ausgelastete Kommunen. Cottbus hat bereits 2016 eine negative Wohnsitzregelung gefordert, also einen gezielten Zuzugsstopp für die stark ausgelastete Stadt. Die damalige Landesregierung lehnte dies jedoch ab.
Wenn Brandenburg nun eine Wohnsitzregelung einführen möchte, sollte es daher eine negative Wohnsitzregelung sein, die geringere Nebenwirkungen hat.