DIW-Berechnungen zum Erbvolumen sind problematisch


Die unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegten Berechnungen zur Entwicklung des Erbschaftsvolumens bis 2027 spiegeln die Vermögensentwicklung der 70-Jährigen und Älteren unzureichend wider.

Vermögensabgänge werden vernachlässigt

Die unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegten Berechnungen zur Entwicklung des Erbschaftsvolumens bis 2027 spiegeln die Vermögensentwicklung der 70-Jährigen und Älteren unzureichend wider. Eine Zurechnung von Wertsteigerungen und künftigen Ersparnissen, so wie in der DIW-Studie erfolgt, ist gefährlich. Damit werden einseitig nur die Zuwächse, aber nicht die potentiellen Abgänge im Vermögen berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die möglichen Kosten bei einem Pflegefall muss mit einem zumindest teilweisen Vermögensverzehr gerechnet werden.

Vor allem Pflegekosten schmälern Erbvolumen

empirica hat im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) bereits mehrfach Berechnungen über das künftige Erbvolumen angestellt. Dabei wurde - wie in vergleichbaren wissenschaftlichen Untersuchungen auch - auf eine Fortschreibung verzichtet und statt dessen nur der Wert des aktuell vorhandenen Vermögens angesetzt. Für dieses Vorgehen sprechen zwei Gründe: Ältere Menschen nehmen weiterhin größere Ausgaben vor, zum Beispiel für ein Auto, Möbel oder den altersgerechten Umbau der Wohnung. Sie verzehren also schon durch den üblichen Konsum einen Teil ihres Vermögens. Zum anderen sind sowohl mögliche Vermögenszuwächse als auch ein möglicher Vermögensverzehr von großen Unsicherheiten geprägt. Das Ergebnis solcher Berechnungen hängt daher sehr stark von den mehr oder weniger beliebigen Annahmen ab. Es ist problematisch, Sparquoten und Renditen auf eine Sicht von zehn Jahren festzulegen.

 

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