Kosten der Unterkunft
empirica leitet zur Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) bereits seit 2009 Mietobergrenzen nach einem schlüssigen Konzept her, das vom Bundessozialgericht bestätigt wurde und inzwischen in über 80 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland regelmäßig verwendet wird.