Evaluierung landesplanerischer Steuerungsinstrumente im Land Brandenburg

Regionen, Städte und Quartiere

2020 – 2021

Wie bewerten Brandenburgs Kommunen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans zur Siedlungsentwicklung? Die umfassende durch empirica durchgeführte qualitative Befragung zur Evaluierung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) liefert hierzu wichtige Erkenntnisse. Ziel war es zu untersuchen, inwieweit sich die von der Landesregierung erfassten Entwicklungsprozesse und Einschätzungen mit den Bewertungen der Kommunen decken und in welchen Bereichen Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Planungsprozesse der Siedlungsentwicklung bestehen.
Evaluierung landesplanerischer Steuerungsinstrumente im Land Brandenburg

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) bildet das raumordnungsrechtliche Beurteilungsraster für kommunale Planungsabsichten im Bereich der Siedlungsentwicklung. Die Koalitionsparteien im Land Brandenburg haben im Herbst 2019 dazu vereinbart, die derzeitigen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung im Rahmen einer Evaluation des Landesentwicklungsplanes einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Einen wichtigen Baustein der Evaluierung bildete der Dialog mit den Städten und Gemeinden als Träger der kommunalen Bauleitplanung. In einem ersten Schritt hat empirica daher im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vertreten durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die brandenburgischen Ämter und amtsfreien Gemeinden befragt. Ein Ziel war es, herauszufinden, durch welche Vorgaben, Planungen oder Maßnahmen von Land und Landkreisen sich die Kommunen in ihrer Siedlungsentwicklung beschränkt fühlen bzw. durch welche Instrumente besondere Entwicklungschancen erwachsen. Darüber hinaus wurden die Landkreise sowie weitere Akteure in die Befragung mit einbezogen.

Eine systematische Auswertung erlaubte differenzierte Aussagen und Lösungsansätze unter Berücksichtigung von zentralen Rahmenbedingungen vor Ort.

Auftraggeber
  • Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg

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