Schlüssiges Konzept: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU)

Kosten der Unterkunft

Laufzeit: laufend

empirica leitet zur Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) bereits seit 2009 Mietobergrenzen nach einem schlüssigen Konzept her. Das empirica-Konzept wurde vom Bundessozialgericht bestätigt und wird inzwischen in über 80 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland verwendet.
Schlüssiges Konzept: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern (§ 1 SGB I). Daher werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; allerdings nur, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). empirica leitet für Jobcenter und Sozialämter seit über 15 Jahren Angemessenheitsgrenzen her, die die aktuellen Verhältnisse am lokalen Mietwohnungsmarkt widerspiegeln, wie sie sich auch für jeden Wohnungssuchende darstellen (z.B. beim Blick ins Internet).

Das empirica-Konzept zeichnet sich durch Transparenz und Marktnähe aus und wurde am 17.09.2020 vom Bundessozialgericht bestätigt. Es wird inzwischen in über 80 der 401 Landkreise und kreisfreien Städten in Deutschland verwendet (Referenzliste).

Im Vordergrund steht, dass zu den ermittelten Mietobergrenzen auch wirklich Wohnungen verfügbar sind, die (1.) den Wohnbedarf decken, aber (2.) nicht unangemessen teuer sind. Dazu wird das Mietspektrum verfügbarer Wohnungen grafisch als Linie dargestellt und über die Festlegung einer Mietobergrenze ein gewisser Teil davon (optisch ablesbar) auch für Bedarfsgemeinschaften zugänglich gemacht. Zudem kann dargestellt werden, ab welcher Höhe Nebenkostenzahlungen vor Ort auffallend hoch sind. Der Kurvenverlauf hängt allein von der Wohnungsmarktsituation vor Ort ab (und nicht etwa vom verwendeten Konzept).

Nur mit Kenntnis der aktuellen Verhältnisse lassen sich die Kosten für Unterkunft und Heizung auf ein angemessenes Maß beschränken. Eine gute Methodik zur Herleitung von Angemessenheitsgrenzen ist auch effizient: Die Grenzen werden nicht allein dadurch besser, dass möglichst viele Daten (z.B. veraltete Bestandsmieten) erhoben werden, sondern möglichst aktuelle. Selbst schlüssig hergeleitete Mietobergrenzen können (irgendwann) zu niedrig sein. Der Verweis auf die Werte der Wohngeldtabelle hingegen sorgt jedenfalls nicht für eine Bedarfsdeckung durch Wohnungen des einfachen Standards.

Beim empirica-Konzept werden die Mietobergrenzen im Sinne der Leistungsempfänger eben genau so hoch gewählt, dass dazu auch wirklich Wohnungen anmietbar sind. Die relevanten Daten liegen bei empirica vor und können auf Wunsch noch ergänzt werden. Besonderheiten werden in Absprache mit dem Auftraggeber individuell aufgenommen (Vergleichsräume, Wohnungsgrößen, Abgrenzung des unteren Wohnungsmarktsegments, u.a.). Weitere Informationen zum empirica-Konzept finden Sie hier

Unsere Leistungen:

  • Basisanalyse (Schlüssiges Konzept)
  • Aufnahme weiterer lokaler Mietangebote
  • Auswertung von Nebenkostenangaben zu inserierten Wohnungen
  • Auswertung von Nebenkostenangaben zu vermieteten Wohnungen
  • Berücksichtigung von Bestandsmieten
  • Landkreiskarte der aktuellen kommunalen Mietniveaus (Vergleichsraumbildung)
  • Aktualisierung (in den Folgejahren)
  • Stellungnahmen zu Gerichtsanfragen
  • Beratung und Präsentation

Auftraggeber
  • diverse Landkreise, kreisfreie Städte und Jobcenter

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