Veröffentlichungen zum Thema KdU

Kosten der Unterkunft

Laufzeit: laufend

empirica ist an Fachdiskussionen über zielführende, einfache Methoden zur Herleitung von Angemessenheitsgrenzen interessiert. Im Vordergrund sollte die Deckung der Wohnbedarfe stehen, nicht Datenerhebungen und Prüfungen mit ungeklärter Zielrichtung! Wir haben bereits diverse Fachbeiträge zur Thematik KdU erstellt:
Veröffentlichungen zum Thema KdU

2026: empirica schlägt eine Formulierung zur Präzisierung des § 22 vor, um den Sozialstaat rechtsicherer und damit auch effizienter zu machen: Angemessenheitsgrenze kann eine Nettokaltmiete sein; Nebenkosten sind vom Grundsatz her „angemessen“, da Mieter sie kaum beeinflussen können. Vgl. empirica-paper Nr. 282, abrufbar unter: Gerichtsurteil 2025: Staat muss unangemessene Wohnung finanzieren

2025: empirica hat Jobcenter und Sozialämter zu Nutzen und Kosten der seit 2023 geltenden Karenzzeit „Wohnen“ befragt. Vgl. empirica-paper Nr. 277, abrufbar unter: Einsparpotenzial beim Bürgergeld? 

2022/2023: empirica beschreibt Ansätze zum Umgang mit den drastischen Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 und zeigt Lösungen für die Bemessung der Angemessenheit von Heizkosten auf. Vgl. empirica-paper Nr. 267 und 268, abrufbar unter: Drastische Energiepreissteigerungen und ihre Folgen für Sozialämter und Jobcenter und Energiepreissteigerungen und angemessene Heizkosten

2021: empirica vergleicht verschiedene Prüfschemata zur Angemessenheit. Vgl. empirica-paper Nr. 262, abrufbar unter: Bruttokaltmietengrenzen und andere Prüfungen der Angemessenheit

2020: empirica diskutiert die Sinnhaftigkeit der Deckelung von Nebenkosten. Vgl. empirica-paper Nr. 259, abrufbar unter: Zur Angemessenheit von Wohnnebenkosten

2020: empirica verweist auf Widersprüche in der Rechtsprechung, die es Leistungsträgern fast unmöglich machen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen. Vgl. empirica-paper Nr. 252a, abrufbar unter: Wie sozial können Sozialgerichte sein?

2019: empirica zeigt, welche Auswirkungen der Verweis auf die Wohngeldtabelle hat: Damit können Hilfeempfänger im Norden besser wohnen als im Süden Deutschlands! Ist das wirklich – auch nur „hilfsweise“ - so gewollt?, abrufbar unter: Auswirkungen von Verweisen auf Wohngeldtabelle +10%

2016: empirica listet verschiedene Rückmeldungen von Sozialgerichten zum gleichen Konzept auf, um deutlich zu machen, wie schwer es für Leistungsträger ist, Angemessenheitsgrenzen herzuleiten, die von allen akzeptiert werden. Vgl. empirica-paper Nr. 235, abrufbar unter: Das Glücksspiel mit den Mietobergrenzen

2015: empirica hat zu den Themen „Kosten der Unterkunft“ und „Herleitung von Mietobergrenzen“ bereits 2015 Vorschläge zur Vereinfachung gemacht: Vgl. empirica-Paper Nr. 224, abrufbar unter: Schlüssiges Konzept: Kosten der Unterkunft

 

 

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