Erben in Deutschland 2015-24 – Volumen, Verteilung und Verwendung

Wirtschafts- und Sozialforschung

2015

3,1 Billionen Euro werden im Zehnjahreszeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland vererbt. Bei einem Gesamtvermögen aller privaten Haushalte von gut elf Billionen Euro wechseln damit drei von zehn Vermögens-Euro ihren Besitzer. Davon werden 2,1 Billionen Euro an die nächste Generation übertragen. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich auf 0,9 Billionen Euro summiert. Wie die großen Vermögen konzentrieren sich auch die großen Erbschaften auf wenige Fälle. Die oberen zwei Prozent aller Hinterlassenschaften vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. Das geht aus der Studie "Erben in Deutschland 2015–24" hervor, die empirica im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) verfasst hat.
Erben in Deutschland 2015-24 – Volumen, Verteilung und Verwendung

Methodisch basiert die Studie auf der Prognose aggregierter und individueller Erbschaften bis 2024. Analysiert werden Unterschiede nach Regionstypen, Zusammensetzung der Erbschaften (Geld- und Immobilienvermögen) sowie Alter der Erben. Zudem werden die Verteilung der Erbschaften, die Merkmale der Erblasser, die Vermögensverteilung potenzieller Erben sowie die Charakteristika der Erben dargestellt. Auf Basis von EVS, SOEP und weiteren Datensätzen werden außerdem die Erbschaftshöhen nach Einkommen und Alter der Erben prognostiziert sowie die Ausgabeneigung aus Erbschaften abgeschätzt.
Als Erbschaftsvolumen wird das Nettovermögen der Haushalte mit erbschaftsrelevanten Todesfällen in den Jahren 2015-24 bezeichnet. Die Anzahl der Todesfälle wurde anhand der amtlichen Sterbetafeln für die Personen im Mikrodatensatz der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 simuliert. Als „erbschaftsrelevant“ wurden alle Todesfälle von Haushaltsvorständen oder deren Lebensgefährten eingestuft. Weil unbekannt ist, in welchen Fällen ein „Berliner Testament“ existiert, kommen zwei verschiedene Schätzmethoden zur Anwendung: Einmal wird angenommen, dass ein Erbschaftsfall dann eintritt, wenn der Haushaltsvorstand oder dessen Lebensgefährte stirbt (Zählung mit Berücksichtigung von Erbschaften zwischen Paaren). Im zweiten Fall tritt ein Erbschaftsfall erst dann ein, wenn beide Lebensgefährten gestorben sind (rein generationenübergreifende Erbschaften). Zukünftige Vermögensumschichtungen sowie das künftige Sparverhalten wurden in dieser Prognose ausgeklammert.

Auftraggeber
  • Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)

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