Evaluierung des niedersächsischen Integrationsfonds
Wirtschafts- und Sozialforschung
2018 – 2019
Hintergrund war der starke Anstieg geflüchteter Menschen in Niedersachsen zwischen 2013 und 2018 sowie deren ungleiche räumliche Verteilung, die vor allem bestimmte Städte und Gemeinden belastet. Ziel des Fonds war es, soziale Brennpunktbildung zu vermeiden, den sozialen Zusammenhalt zu sichern und Integrationsangebote kurzfristig zu stärken.
In einem ersten Schritt erfolgten eine Kontextanalyse und Bestandsaufnahme, die im Ergebnis die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung für die betreffenden Kommunen aufzeigt. In diesem Arbeitsschritt wurden Herausforderungen analysiert. Im Rahmen der Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse erfolgte ein Methodenmix aus leitfadengestützten Einzel- und Gruppeninterviews und einer schriftlichen Befragung. Im dritten Arbeitsschritt erfolgte die Analyse der Umsetzung bezogen auf die fachliche Unterstützung des Landes sowie die Praktikabilität des Integrationsfonds.
Die Analyse zeigt, dass sich geflüchtete Menschen vor allem in sogenannten Hot-Spot-Städten mit hohem Wohnungsleerstand sowie in Mittelzentren mit Integrationspotenzial konzentrieren, während einzelne Städte Sonderrollen einnehmen. Die Bedarfe der Kommunen liegen insbesondere im Ausbau von Kinderbetreuung, schulischer Infrastruktur, aufsuchender Sozialarbeit und beruflicher Qualifizierung; zugleich bestehen Probleme durch wohnräumliche und einrichtungsbezogene Segregation. Insgesamt wurden 40 Projekte gefördert, die einen Großteil der identifizierten Bedarfe abdeckten, wobei Lücken insbesondere beim Bau bezahlbaren Wohnraums und beim Umgang mit Segregation verbleiben. Die Umsetzung des Fonds wird von den Kommunen überwiegend positiv bewertet, insbesondere wegen der schnellen, unbürokratischen Förderung, kritisiert werden jedoch enge Zeitvorgaben und fehlende Planungssicherheit. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass der Integrationsfonds ein wirksames und zielgenaues Instrument ist, und empfiehlt seine Fortführung über 2018 hinaus bei geringfügigen Anpassungen, einer verbesserten Messung von Betroffenheit und Bedürftigkeit, höherer Praktikabilität sowie einem fortgesetzten Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen.
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport