Evaluation der Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG
Wirtschafts- und Sozialforschung
2021 – 2023
In Deutschland werden Geflüchtete für das Asylverfahren an einen Ort verwiesen. Seit Einführung der Wohnsitzregelung nach §12a Aufenthaltsgesetz im Sommer 2016 sind sie dazu verpflichtet, in diesem Bundesland nach der Anerkennung für drei weitere Jahre zu verbleiben. Ziel der Evaluation war es, den Einfluss auf die nachhaltige Integration der Betroffenen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu evaluieren.
Im Kern basiert die Evaluation methodisch auf multivariaten Regressionsgleichungen. Als zentralen Datensatz wird die IAB-BAMF-SOEP-Befragung genutzt. Ergänzend werden Experteninterviews sowie Online-Befragungen von Ausländerbehörden, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Frauenhäusern und weiteren sozialen Einrichtungen durchgeführt. Anhand von 15 Fallstudien werden die Ergebnisse in unterschiedlichen räumlichen und sozioökonomischen Ausgangsbedingungen vertieft.
Zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht die intendierte integrationsfördernden Effekte hat. Potenziell integrationsfördernde Umzüge werden insgesamt nach Einschätzung des Berichtes zu stark behindert. Die Wohnsitzregelung erzeugt zudem einen hohen bürokratischen Aufwand bei den Ausländerbehörden. Zwar gibt es eine klare räumliche Steuerungswirkung, indem insbesondere Umzüge zwischen den Bundesländern stark reduziert wurden. Allerdings zieht auch ohne Wohnsitzregelung nur eine kleine Minderheit der Schutzberechtigten zwischen Raumtypen um. Das Forschungskonsortium empfiehlt daher eine Anpassung der Wohnsitzregelung hinsichtlich einer Beschränkung auf örtliche Zuzugssperren nach §12a Abs. 4 AufenthG. Hierdurch könnte die Integration von Schutzberechtigten gefördert werden, gleichzeitig blieben wichtige lokale Entlastungswirkungen gewahrt. Außerdem würden die Ausländerbehörden erheblich entlastet werden. Um Umzüge zu verringern, könnten frühzeitige Matching-Verfahren im Asylverfahren zu einer effizienteren Verteilung der Schutzsuchenden eingeführt werden.
- Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ)