Evaluation des Niedersächsischen Integrationsfonds für die Jahre 2017 und 2018

Durch die Sekundärmigration konzentrieren sich geflüchtete Menschen zunehmend in bestimmten Städten und Gemeinden des Landes Niedersachsen. Die Landesregierung hat zur Abfederung der damit verbundenen Belastungen und zur kurzfristigen Unterstützung der betroffenen Städte einen Integrationsfonds aufgelegt. Dieser war zunächst befristet auf die Jahre 2017 und 2018 mit finanziellen Hilfen von 10 Mio. € pro Jahr.

Vor dem Hintergrund des Ablaufs der zeitlichen Befristung des Integrationsfonds und mit Blick auf eine mögliche Verlängerung wurde empirica vom niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit der Evaluation des Integrationsfonds beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluation belegen im Kern die Zielgenauigkeit und die hohe Praktikabilität. Im Grundsatz lautet die Empfehlung, den Integrationsfonds in seiner Grundausrichtung mit geringen Veränderungen fortzuführen.

Die Evaluationsergebnisse fließen nun in eine neue Richtlinie ein. Erste Anregungen von empirica zur Vereinfachung des Verfahrens für die Kommunen wurden bereits für das laufende Jahr 2019 umgesetzt.

Download: Studie