Preisbereinigung von Heizkostenabschlägen mit dem monatlichen empirica-Mieterenergiepreisindex (MEPI)
Die dynamische Energiepreisentwicklung am Weltmarkt macht es Jobcentern derzeit schwer, die Angemessenheit der Heizkosten zu prüfen – eine Aufgabe, die aber auch während der Karenzzeit gewährleistet sein soll. Der Sozialstaat muss für Menschen ohne eigenes Einkommen auch (gewisse) Heizkosten übernehmen: Das Sozialgesetzbuch verlangt, dass „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ staatlich finanziert werden, soweit sie „angemessen“ sind (§ 22 SGB II). Aber was sind angemessene Heizkosten bei drastisch steigenden Energiepreisen?
Zur Preisberenigung hat empirica den Mieter-Energiepreisindex (MEPI) entwickelt: Um zu beurteilen, ob die Heizkostenabschläge eines aktuellen Wohnungsangebotes angemessen sind, können sie durch den aktuellen MEPI-Faktor geteilt werden, der sie auf die Preise zum Basismonat der Heizkostengrenzen zurückrechnet. Dann entsprechen sie weiterhin dem gleichen Heizenergieverbrauch wie im Basismonat, zu dem die Heizkostengrenzen festgelegt wurden. Der empirica-Mieter-Energiepreisindex (MEPI) ist online abrufbar und wird in den nächsten Monaten kontinuierlich fortgeschrieben. Leistungsträger, die mit dem empirica-Konzept zur Herleitung von Angemessenheitsgrenzen arbeiten, finden den Basismonat ihrer Heizkostengrenzen unter den Ergebnistabellen und erhalten den aktuellen Stand des MEPI direkt per Mail.
Download: empirica-Mieter-Energiepreisindex (MEPI)