Anforderungen an eine landesgesetzliche Regelung für eine versorgungssichernde Altenhilfe-Infrastruktur und -planung

Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist das Land Berlin für die Sicherstellung von Angeboten der Altenhilfe nach § 71 SGB XII zuständig. Daher soll in der aktuellen Legislaturperiode mit dem Altenhilfestrukturgesetz ein verbindlicher Rahmen für die Umsetzung von § 71 SGB XII geschaffen werden. empirica erarbeitet für die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Empfehlungen für eine versorgungssichernde Struktur bezirklicher Altenhilfeplanung unter Beachtung der beiden relevanten Teilbereiche Beratung/Unterstützung und Teilhabe. Dabei leitet empirica Versorgungsrichtwerte für die Altenhilfe-Infrastruktur ab. Grundlagen dafür sind eine Bestandsaufnahme und Befragung von Einrichtungen der Altenhilfe-Infrastruktur in Berlin sowie Interviews und Workshops mit Akteurinnen und Akteuren der Altenhilfe aus Berlin und anderen Städten.