Befragung der Kommunen im Land Brandenburg zu landesplanerischen Vorgaben

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) bildet in das raumordnungsrechtliche Beurteilungsraster für kommunale Planungsabsichten im Bereich der Siedlungsentwicklung. Die Koalitionsparteien im Land Brandenburg haben im Herbst 2019 dazu vereinbart, die derzeitigen landesplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung im Rahmen einer Evaluation des Landesentwicklungsplanes einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Einen wichtigen Baustein der Evaluierung bildet der Dialog mit den Städten und Gemeinden als Träger der kommunalen Bauleitplanung. In einem ersten Schritt befragt empirica daher im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vertreten durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die brandenburgischen Ämter und amtsfreien Gemeinden. Ein Ziel ist es, herauszufinden, durch welche Vorgaben, Planungen oder Maßnahmen von Land und Landkreisen sich die Kommunen in ihrer Siedlungsentwicklung beschränkt fühlen bzw. durch welche Instrumente besondere Entwicklungschancen erwachsen. Darüber hinaus werden die Landkreise sowie weitere Akteure in die Befragung mit einbezogen.