Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien
Neue empirica-Studie
Die obligatorischen Nebenkosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer liegen meist zwischen 6,6% und 7,5% des Kaufpreises. In Bundesländern mit höheren Grunderwerbsteuersätzen können diese um bis zu eineinhalb Punkte höher liegen. In Bundesländern mit niedrigeren Grunderwerbsteuersätzen und/oder bei minimalistischer Inanspruchnahme von Notar und Gericht aber auch um bis zu zwei Punkte niedriger. Die Beteiligung von Maklern ist nicht obligatorisch und wie auch die Höhe der Courtage sehr uneinheitlich. Die typischerweise geforderte und als „ortsüblich“ bezeichnete Käufer-Courtage (3,57%) unterscheidet sich zudem von der tatsächlich bezahlten (3,0%). Beide sind jedoch im Zuge der Gesetzesänderung 2020 gesunken.
Auswirkungen veränderter Nebenkosten
Die häufig geäußerte Annahme einer vollständigen Überwälzung von Nebenkostenabsenkungen auf die Kaufpreise stimmt nicht mit den beobachteten Preisänderungen überein. Vielmehr führte empirisch nur ein kleiner Teil dieser eingesparten Kosten zu Preiserhöhungen. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer oder der Kostensätze für Notar und Grundbuch könnte daher nicht nur die Eigenkapitalquote erheblich verbessern, sondern auch die Erschwinglichkeit von Wohneigentum generell.
Fazit
Zumindest selbst nutzende Ersterwerber sollten bei den obligatorischen Nebenkosten entlastet werden - durch Wegfall bzw. Rabatt bei Grunderwerbsteuer und Gerichts-/Notargebühren. Darüber hinaus könnte eine partielle Rezentralisierung von Grunderwerbsteuersätzen eine zentrale Steuerung der Immobilienkonjunktur ermöglichen. Im Hinblick auf die Maklercourtage braucht es dringend mehr Transparenz bezüglich tatsächlicher Kosten und dafür erbrachten Leistungen; hilfreich wären ein Maklercourtage-Spiegel, die Verleihung eines Gütesiegels „Transparenter Makler“ und gesetzlich geregelte Zugangsvoraussetzungen.