Studie unterbreitet Vorschläge auf Basis leitfadengestützter Experteninterviews

Im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hat empirica eine Studie zur Revitalisierung der Riester-Rente erarbeitet.

Vereinfachte Förderung statt Rückforderungen und Riester-Deckel

Demnach sollte sich eine Reform vor allem auf die viel Unfrieden stiftenden Rückforderungen von Förderzulagen konzentrieren. Die Kernforderungen lauten daher:

  • Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen;
  • Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle der Kindergeldzahlung;
  • Prüfung der Zulagen vor der Auszahlung;
  • Dynamisierung der Obergrenze für förderfähige Sparbeträge.

Grundsätzlich wäre ein großer Wurf bei der Vereinfachung der Fördersystematik besser als die derzeit vielen kleinen, jährlichen Anpassungen. Als grundsätzliche Veränderung schlägt die Studie auch eine Wahlfreiheit bei der nominalen Beitragsgarantie der Riester-Rente vor. Die Standardvorgabe könnte zwar bei einer 100-Prozent-Beitragsgarantie verbleiben, von der sollte aber abgewichen werden können; zum Beispiel in vorgeschlagenen Stufen von 80 oder 60 Prozent oder komplett.

Vereinfachung von Wohn-Riester

Einen eigenständigen Komplex nehmen in der Studie Vorschläge zur zügigen Vereinfachung von Wohn-Riester ein. So sollten anstatt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen die Anbieter die Voraussetzungen prüfen. Die Zulagenstelle müsste dann nur noch stichprobenartig die Prüfberichte kontrollieren. Der Verwaltungsaufwand könnte außerdem drastisch reduziert werden, wenn nach der Entnahme für den Bau des Hauses oder den Kauf der Wohnung das Wohnförderkonto ausschließlich von der ZfA geführt würde.

Optional: neue Fördersystematik

Neben der Revitalisierung innerhalb der bestehenden Fördersystematik wird in der Studie auch ein Big Bang, also der Umstieg auf eine andere Form der Riester-Rente diskutiert. Dabei favorisieren die Autoren eine Förderung, bei der nur noch Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eine Zulage erhalten. Für alle anderen soll lediglich die nachgelagerte Besteuerung gelten, ohne die für Gutverdiener technisch ohnehin überflüssige vorherige Zulagenverrechnung.

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