Evaluation der Wohnsitzregelung

In Deutschland werden Geflüchtete für das Asylverfahren an einen Ort verwiesen. Seit Einführung der Wohnsitzregelung nach §12a Aufenthaltsgesetz im Sommer 2016 sind sie dazu verpflichtet, in diesem Bundesland nach der Anerkennung für drei weitere Jahre zu verbleiben. Im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat empirica in einem Konsortium mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt(Oder) den Einflusses auf die nachhaltige Integration der Betroffenen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland evaluiert. Dabei kam ein Mix verschiedener Methoden und Forschungsansätze (qualitative Befragungen, quantitative und multivariate Datenanalysen, lokale Fallstudien) zur Anwendung.

Wohnsitzverpflichtungen fördern Integration von Schutzberechtigten nicht

Zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht die intendierte integrationsfördernden Effekte hat. Potenziell integrationsfördernde Umzüge werden insgesamt nach Einschätzung des Berichtes zu stark behindert. Die Wohnsitzregelung erzeugt zudem einen hohen bürokratischen Aufwand bei den Ausländerbehörden. Zwar gibt es eine klare räumliche Steuerungswirkung, indem insbesondere Umzüge zwischen den Bundesländern stark reduziert wurden. Allerdings zieht auch ohne Wohnsitzregelung nur eine kleine Minderheit der Schutzberechtigten zwischen Raumtypen um.

Das Forschungskonsortium empfiehlt daher eine Anpassung der Wohnsitzregelung hinsichtlich einer Beschränkung auf örtliche Zuzugssperren nach § 12a Abs. 4 AufenthG. Hierdurch könnte die Integration von Schutzberechtigten gefördert werden, gleichzeitig blieben wichtige lokale Entlastungswirkungen gewahrt. Außerdem würden die Ausländerbehörden erheblich entlastet werden. Um Umzüge zu verringern, könnten frühzeitige Matching-Verfahren im Asylverfahren zu einer effizienteren Verteilung der Schutzsuchenden eingeführt werden.

Download: Evaluation