Einsparpotenzial beim Bürgergeld?

Derzeit wird in Berlin diskutiert, die Karenzzeit „Wohnen“ für Bürgergeldempfänger beizubehalten und ihre Anwendung sogar noch komplizierter zu machen: Schon seit Einführung des Bürgergelds (2023) wird die Angemessenheit der Wohnkosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht mehr geprüft, sondern Miete und Betriebskosten werden ein Jahr lang ungeprüft in voller Höhe übernommen wird. Ziel ist war es, Arbeitslose bei der Arbeitssuche zu entlasten, indem sie nicht gleichzeitig eine günstigere Wohnung suchen müssen.

Eine von empirica durchgeführte Befragung von zehn Jobcentern und Sozialämtern zeigte jedoch schon bisher ein ambivalentes Bild: Während einige die Karenzzeit als sozialen Puffer und Entlastung für Betroffene bewerteten, kritisierte die Mehrheit mangelnde Anreize zur Kostensenkung und einen hohen Verwaltungsaufwand, der Arbeitszeit von Jobcenter-Mitarbeitern binde, die ansonsten zur individuellen Unterstützung bei der Arbeitssuche eingesetzt werden könnte. Verbunden mit dem Makel, dass Langzeitarbeitslose noch schwerer in neue Jobs zu vermitteln sind, befürchten einige, dass die Karenzzeit letztlich die Jobsuche erschwere, statt sie zu erleichtern. Das neue empirica-Paper Nr. 277 - Einsparpotenzial beim Bürgergeld? Kosten und Nutzen der Karenzzeit „Wohnen“ - beschreibt die Ergebnisse der Umfrage unter Jobcentern und Sozialämtern.

Download: Einsparpotenzial beim Bürgergeld?