Neuer Auftrag: Evaluation der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG
Im Auftrag des BAMF-Forschungszentrum evaluiert empirica in Kooperation mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, Prof. Dr. Felix Weinhardt, die Wohnsitzregelung nach § 12a des AufenthG. Diese Regelung ist im Jahr 2016 mit dem Integrationsgesetz in Kraft getreten und wurde im Jahr 2019 entfristet. Geregelt wird die Wohnsitznahme von schutzberechtigten, ausländischen Personen.
Die Wohnsitzregelung soll die nachhaltige Integration der Betroffenen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland fördern, insbesondere durch Spracherwerb, Integration in Arbeit und Ausbildung sowie die Versorgung mit Wohnraum. Zugleich soll soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung vermieden werden. Die Evaluation analysiert, inwieweit diese Zielsetzungen im praktischen Vollzug der Wohnsitzregelung tatsächlich erreicht werden. Zudem sind die Aufhebungstatbestände Bestandteil der Evaluation. Dabei geht es um die Frage, ob die Härtefallregelung hinreichenden Schutz bietet für Personen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Im Kern basiert die Evaluation methodisch auf multivariaten Regressionsgleichungen. Als zentralen Datensatz wird die IAB-BAMF-SOEP-Befragung genutzt. Ergänzend werden Experteninterviews sowie Online-Befragungen von Ausländerbehörden, kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Frauenhäusern und weiteren sozialen Einrichtungen durchgeführt. Anhand von 15 Fallstudien werden die Ergebnisse in unterschiedlichen räumlichen und sozioökonomischen Ausgangsbedingungen vertieft.
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