Mantelgutachten zu den mietrechtlichen Verordnungen in Nordrhein-Westfalen
Zur Stärkung der Position von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten wurden in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen mehrere mietrechtliche Verordnungen erlassen. Eine Evaluation der Verordnungen im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung zeigt, dass diese die gewünschte Rolle aber nur sehr eingeschränkt erfüllen (können) und oft erhebliche Nebenwirkungen mit sich bringen.
So hat die Mietpreisbremse mit Ausnahme von Leverkusen keine dämpfende Wirkung auf den Anstieg der Neuvertragsmieten gehabt. Gemäß bisherigen Erfahrungen dürfte sie aber mittelfristig Bestandsinvestitionen senken und die Zahl der Mietwohnungen verringern. Die Absenkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent kann ein wirkungsvoller Schutz für langjährige Bestandsmieter sein, aber der Vorteil ist nur bei außergewöhnlich niedriger bisheriger Miete wirklich substanziell. Er existiert zudem nur, wenn qualitativ hochwertige Mietspiegel vorliegen. Auch die Verlängerung der Kündigungssperrfirst nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung kann Bestandsmieter schützen. Die Maßnahme ist der Einführung einer Genehmigungspflicht für die Umwandlung in Wohnungseigentum unbedingt vorzuziehen. Eine solche Umwandlungsverordnung erhöht den Schutz von Bestandmietern im Vergleich zu einer wirksamen Verlängerung der Kündigungssperrfrist nicht weiter. Gleichzeitig verhindert sie aber Wohneigentumsbildung undifferenziert auch in solchen Fällen, in denen eine Umwandlung überhaupt keine Wirkung auf den Mietwohnungsmarkt hätte.
Angesichts des fragwürdigen Verhältnisses von Nutzen und Nebenwirkungen empfiehlt emprica eine vorsichtige Dosierung der mietrechtlichen Verordnungen und eine Anwendung ausschließlich in nachweislich aktuell angespannten Wohnungsmärkten. Im Rahmen des Gutachtens wurde daher eine überarbeitete Gebietskulisse für die Verordnungen vorgeschlagen.
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