Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden

empirica hat im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden den Umfang der Zweckentfremdung in der Stadt untersucht. Dazu wurde zunächst eine Definition erarbeitet, wann eine Wohnung als zweckentfremdet gilt. Basierend darauf erfolgten die Erhebung von Daten zum Ausmaß der Zweckentfremdung sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf den Dresdner Wohnungsmarkt. empirica empfiehlt im Ergebnis eine räumlich begrenzte Genehmigungspflicht für die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen einzuführen, sofern auf Landesebene die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Landeshauptstadt sollte darüber hinaus ein regelmäßiges Monitoring zur Beobachtung der möglichen Zweckentfremdung von Wohnraum etablieren.