03.07.2026 – 27. Jahrgang – 2/2026 empirica newsletter

1. Regionaldatenbank Immobilien

WM 2026 als Gedankenexperiment 

Was sagen die Daten über Deutschlands Unterkunftskapazitäten?

Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika werden rund 1,2 Millionen internationale Besucher erwartet. Würde das Turnier heute in Deutschland stattfinden, stünden ihnen theoretisch rund 3,5 Millionen Schlafgelegenheiten in Hotels, Pensionen und Ferienunterkünften gegenüber.

Doch ein Blick auf die Daten von empirica regio zeigt: Die eigentliche Herausforderung wäre nicht die Anzahl der Betten, sondern ihre räumliche Verteilung. Während Metropolen wie Berlin, Hamburg oder München über große Kapazitäten verfügen, konzentrieren sich viele weitere Schlafgelegenheiten auf klassische Tourismusregionen an Küsten, in Mittelgebirgen oder im Alpenraum.

Die Daten zeigen aber auch, dass der Sektor sich noch nicht vollständig von der Corona-Krise erholt hat. Mehr als die Hälfte der Kreise (219 von 400) hat 2024 das Vorkrisenniveau von 2019 nicht wieder erreicht. Auch die Mehrheit der zehn übernachtungsstärksten Kreise – ausschließlich klassische Tourismusdestinationen an Nord- und Ostsee sowie in den Alpen – liegt 2024 immer noch unter ihrem Vorkrisenniveau: In 7 von 10 Destinationen übernachten nach wie vor weniger Menschen.

Auch ohne Fußball-Weltmeisterschaft lohnt sich der Blick auf Deutschlands Unterkunftskapazitäten. Die aktuellen Daten zeigen, welche Regionen besonders stark vom Tourismus profitieren, wo die Nachfrage bereits wieder über dem Vorkrisenniveau liegt und wo noch Aufholpotenzial besteht. Mit dem Start der Hauptreisezeit geben die Gästeübernachtungen damit einen interessanten Einblick in die Dynamik des deutschen Tourismusmarktes.


 

Weitere Analysen und Daten finden Sie online unter https://www.empirica-regio.de.

Kontakt: Jan GradeXeniya Ros


empirica-Blasenindex 2026q1 

Es kommt jetzt auf die Zinsen an: 10-jährige deutsche Anleiherenditen sind im Mai erstmals seit Langem wieder über 3% gestiegen.

Bisherige Entwicklung

Bis ins Jahr 2022 war die Lage sehr angespannt. Die Kaufpreise hatten sich – begünstigt durch jahrelange Niedrigzinsen – weit von den Mieten entfernt (im Neubau seit 2015q3: +84% bei ETW-Preisen ggü. nur +56% bei Mieten). Eine platzende Blase schien greifbar. Mit dem Zinsanstieg kam dann die Wende: Der Druck auf sinkende Preise wuchs. Doch ein echter Preisverfall blieb bislang aus. Der Grund? Wegen der Knappheit ziehen die Mieten spürbar an und stabilisieren so das Preisniveau.

Künftige Entwicklung

Der aktuelle Trend spiegelt die Erwartung wider, dass Wohnraum knapp bleibt – vor allem, weil der Neubau eingebrochen ist (siehe Teilindikator "Fertigstellungen"). Ob diese Knappheit aber langfristig bestehen bleibt, ist ungewiss. Entscheidend werden die demografische Entwicklung und die Fluktuation im Wohnungsbestand sein. Das Blasenrisiko stiege, wenn der Wohnungsmarkt sich entspannte und dadurch die Fluktuation zunähme (z.B. durch De-Regulierung der Mieten); denn dann wäre die „Wohnungshortung“ geringer, dadurch das marktverfügbare Angebot wieder größer und fielen im Ergebnis nachhaltig die Neuvertragsmieten. Die größere Gefahr für das Blasenrisiko sind aber im Moment die Zinsen: Wenn die Zinsen nachhaltig zulegten oder keine neuen Zuwanderungswellen aus dem Ausland einsetzen und/oder die strukturelle Arbeitslosigkeit dauerhaft zulegt; dann würde die marktwirksame Nachfrage nicht mehr nachhaltig steigen. Vor allem in weniger begehrten Beständen und weniger attraktiven Lagen – sowohl regional (Makrolagen) als auch innerstädtisch (Mikrolagen) – könnte das die relativen Preise dann unter Druck setzen.

Download: empirica-Blasenindex 2026q1

Kontakt: Dr. Reiner Braun


2. Wirtschafts- und Sozialforschung

DGB-Index Gute Arbeit 2026 für das Land Berlin

Neuer Auftrag

Das Land Berlin hat empirica mit der Auswertung des "DGB-Index Gute Arbeit 2026" beauftragt. Auftraggeberin ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Berlin beteiligt sich damit zum fünften Mal seit 2018 an der Repräsentativbefragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes – und ergänzt sie um eine eigene Aufstockungsstichprobe. Die Bearbeitung beginnt im Juli 2026.

DGB-Index 2026 mit spannenden Schwerpunkten und neuer Analyseebene

Mit der Erhebungswelle 2026 wird zum ersten Mal der Berliner Bezirk als Arbeits- und Wohnort erfasst. Der DGB-Index kann damit auch zu einem kleinräumigen Instrument werden, sofern bezirksdifferenzierte Auswertungen auch bei kleinen Fallzahlen möglich sind.

Außerdem weist die Erhebung spannende Schwerpunktthemen auf, die in der Vergangenheit noch nicht erfasst wurden. Ein großer Schwerpunkt liegt auf der Rolle der Künstlichen Intelligenz im Arbeitsalltag. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer KI im Beruf als Ressource erlebt – als Entlastung, neue Handlungsspielräume, Weiterbildungsanlass – und wer als Belastung, etwa durch Leistungsdruck, Qualifikationsdruck oder kognitive Überforderung. Untersucht werden kann auch, welche betrieblichen Schutzfaktoren darüber entscheiden, ob KI als Chance oder als Risiko ankommt.

Ein weiteres Thema sind die Folgen des Klimawandels – etwa Hitze – für die Arbeitssituation und diesbezügliche Maßnahmen des Arbeitgebers. Solche subjektiven Belastungserfahrungen lassen sich mit kleinräumigen Klimadaten verschneiden, um körperliche Belastungswahrnehmung auch räumlich zu verorten.

Schwerpunkt: Subjektive Wahrnehmung und objektive Indikatoren zusammenbringen

Ein methodischer Schwerpunkt liegt darauf, die Befragungsergebnisse mit externen Datenquellen zu verschneiden: Beim Thema KI fließen berufsbezogene Expositionsmaße aus aktueller Arbeitsmarktforschung ein, beim Thema Hitze kleinräumige Klima- und Stadtstrukturdaten. Die Zeitreihe seit 2018 erlaubt es zugleich, Veränderungen in der wahrgenommenen Arbeitsqualität in den gesellschaftlichen Kontext einzuordnen.

Kontakt: Constantin Tielkes


Wohnsitzregelung in Brandenburg? Bürokratie ohne Nutzen

Kommentar 

Brandenburgs Sozialminister möchte eine neue positive Wohnsitzregelung für Geflüchtete einführen, wie u.a. der Spiegel berichtete. Das Anliegen, einzelne überlastete Kommunen zu entlasten, ist nachvollziehbar – die gewählte Form sollte aber dringend überdacht werden. 

So hat empirica zusammen mit der Universität Frankfurt (Oder) die Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG im Auftrag des BAMF evaluiert (BAMF-BerichtDIW Wochenbericht) und dabei gezeigt, dass positive Wohnsitzregelungen negative Nebenwirkungen haben und die positiven Effekte auch durch negative Regelungen zu bekommen sind.

Orte, deren Integrationsinfrastruktur stark ausgelastet ist, werden durch die Wohnsitzregelung lediglich leicht entlastet. Gleichzeitig verhindert die Regelung aber pauschal Umzüge, auch solche, die für die Integration förderlich sind. Zudem erzeugt eine positive Wohnsitzregelung viel Bürokratie bei den Ausländerbehörden. 

Eine negative Wohnsitzregelung wäre treffsicherer

Eine negative Wohnsitzregelung verhindert lediglich weitere Zuzüge in stark ausgelastete Kommunen. Cottbus hat bereits 2016 eine negative Wohnsitzregelung gefordert, also einen gezielten Zuzugsstopp für die stark ausgelastete Stadt. Die damalige Landesregierung lehnte dies jedoch ab. 

Wenn Brandenburg nun eine Wohnsitzregelung einführen möchte, sollte es daher eine negative Wohnsitzregelung sein, die geringere Nebenwirkungen hat. 

Kontakt: Marco SchmandtConstantin Tielkes


3. Wohnungsmärkte und Wohnungspolitik

Neue Studien: Vergesellschaftung Wohnungsbestände Berlin

Im Auftrag der Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und der Investitionsbank Berlin (IBB) hat empirica zwei neue Studien erstellt.

Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt

Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen würde die Knappheit auf dem Berliner Wohnungsmarkt vergrößern. Da die Mieten in den vergesellschafteten Wohnungen gedeckelt werden sollen, sinkt dort die Fluktuation und Wohnungssuchende müssen sich noch stärker auf den restlichen Wohnungsbestand bei ihrer Wohnungssuche konzentrieren.

Download: Studie "Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt"

Maßnahmen zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes

Dabei existiert eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes. Manche davon wurden bereits umgesetzt und beginnen zu wirken, andere könnten eingeführt werden.

Download: Studie "Maßnahmen zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes"

Kontakt: Harald SimonsAnnamaria Deiters-Schwedt


Neue Studie: Neubau altersgerechter Wohnungen

BBSR-Online-Publikation 17/2026

Die neue, von empirica erstellte BBSR-Online-Publikation zum altersgerechten Wohnungsneubau liegt vor. Sie schließt eine zentrale Datenlücke zur Versorgungssituation älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen in Deutschland.

Demnach hat der altersgerechte Neubau zuletzt erheblich an Bedeutung gewonnen: Rund die Hälfte der neuen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erfüllt grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit und etwa 70% des Zuwachses gehen auf den Neubau zurück. Gleichzeitig bleibt die Versorgungslücke groß: 2022 standen rund 1,2 Mio. altersgerechte Wohnungen einem weitaus höheren Bedarf gegenüber.

Bis 2040 wird ein weiterer Anstieg auf der Bedarfsseite erwartet. Rein rechnerisch könnte die Neubautätigkeit sogar ausreichen, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Da es jedoch große regionale Unterschiede in der Versorgungslage gibt und nicht jede altersgerechte Wohnung von der entsprechenden Zielgruppe bewohnt wird, kommt es vor Ort weiterhin zu Defiziten.

Die bundesweite Unternehmensbefragung zeigt, dass altersgerechter Neubau in der Praxis erfreulicherweise eine sehr hohe Relevanz hat und vielfach über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus umgesetzt wird. Zentrale Herausforderungen für eine weitere Angebotsausweitung liegen aus Sicht der befragten Unternehmen vor allem in den (zusätzlichen) Baukosten, regulatorischen Anforderungen und teilweise unflexiblen Förderbedingungen.

Die Studie zeigt, dass neben dem Neubau auch die Anpassung des Wohnungsbestands beschleunigt werden muss, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden soll.

Weitere Informationen auf der Projektwebseite

Download: Studie "Neubau von altersgerechten Wohnungen"

Kontakt: Annamaria Deiters-Schwedt | Markus Schmidt


4. Immobilienmärkte und Nutzungskonzepte

Büromarktanalyse 2025/2026 Bürostandort Potsdam

Neuer Auftrag 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat empirica mit der Büromarktanalyse 2025/2026 für den Bürostandort Potsdam beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, aktuelle Entwicklungen des Potsdamer Büromarktes zu analysieren und belastbare Grundlagen für die weitere Einordnung des Bürostandorts angesichts der veränderten Arbeitswelten und Büroflächenkonzepte zu erarbeiten.

Im Mittelpunkt stehen die Angebots- und Nachfragesituation, zentrale Marktkennziffern sowie räumliche Entwicklungsmuster innerhalb des Stadtgebiets. Darüber hinaus werden strukturelle Veränderungen des Büroflächenmarktes, Standortqualitäten und Perspektiven für die künftige Büroflächenentwicklung betrachtet.

Die Analyse soll damit eine fundierte Grundlage für Verwaltung, Planung und wirtschaftsbezogene Standortentwicklung schaffen. Der Abschluss der Studie ist für Sommer 2026 geplant.

Kontakt: Markus Schmidt | Ludger Baba 


Modellvorhaben "Gemeinsam Pflege" in Bocholt nach §123 SGB XI 

Neuer Auftrag: empirica begleitet das Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier nach §123 SGB XI "Gemeinsam Pflege" in Bocholt

Das Modellvorhaben "Gemeinsam Pflege" der Stadt Bocholt hat das Ziel, häusliche Pflege durch niedrigschwellige, quartiersnahe Unterstützung und den Aufbau einer nachhaltigen und vernetzten Pflegeinfrastruktur zu stärken. Das Modellvorhaben wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), von den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. gefördert.

Das Modellvorhaben läuft von 2026 bis 2028 und umfasst ein Bündel an Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Unterstützung pflegender Angehöriger, Pflegeprävention und Mobilitätsförderung, soziale Teilhabe, kultursensible Zugänge sowie eine stärkere Vernetzung professioneller und ehrenamtlicher Angebote im Sozialraum.

Die Stadt Bocholt hat empirica mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellvorhabens "Gemeinsam Pflege" gemäß §123 SGB XI beauftragt. Prof. Ronald Richter bringt darüber hinaus seine umfangreiche Expertise im Sozialrecht mit ein.

Die Begleitung des Modellvorhabens ist Bestandteil der langjährigen Erfahrungen von empirica in den Bereichen Quartiersentwicklung, kommunale Sozialplanung, Pflege und wissenschaftliche Evaluation. Wir bearbeiten vergleichbare Projekte unter anderem für Bundesministerien, Kommunen und Modellvorhaben der Städtebauförderung.

Kontakt: Annamaria Deiters-Schwedt | Markus Schmidt


5. Regionen, Städte- und Quartiere

Evaluierung und Weiterentwicklung KfW-Programm 134

Neuer Auftrag

Mit dem KfW-Programm 134 unterstützt der Bund den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert damit den Zugang zu bezahlbarem Wohnen. Zugleich stärkt das Programm die Eigenkapitalbasis, insbesondere für neu gegründete Projektgenossenschaften. empirica untersucht, wie wirksam das Förderprogramm ist, wen es erreicht und welche Hemmnisse bei der Nutzung bestehen. Zugleich entwickelt das Projekt Empfehlungen, um die Förderung weiterzuentwickeln und genossenschaftliches Wohnen sowie die Investitionsfähigkeit von Genossenschaften insgesamt zu stärken.

Vor dem Hintergrund veränderter wohnungswirtschaftlicher Rahmenbedingungen, hoher Investitionserfordernisse sowie Anforderungen an energetische und altersgerechte Bestandsentwicklung stehen Wohnungsgenossenschaften darüber hinaus vor vielfältigen Herausforderungen. Die Evaluierung soll daher eingebettet werden in die jüngere Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnens und die Diskussion aktueller Herausforderungen, aber auch der besonderen Potenziale von Wohnungsgenossenschaften.

Methodisch basiert das Projekt auf einer Dokumenten- und Literaturanalyse, Datenanalyse zur Struktur von Wohnungsgenossenschaften, Auswertung der KfW-Förderstatistik, einer Online-Befragung von Fördernehmenden und Genossenschaften, rund 20 Fallstudien, Interviews mit relevanten Akteuren und einem Fachdialog mit drei Workshops. Die Ergebnisse werden in Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms und zur Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens zusammengeführt.

Kontakt: Ludger Baba | Katrin Wilbert | Julia Kemper | Teresa Tonndorf           


Neuer Baustein im KdU-Konzept: Quadratmieterhöchstgrenze

Kurzbericht zur Herleitung einer Quadratmieterhöchstgrenze
[Antwort auf die Änderungen des §22 im SGB II ab Juli 2026]

Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Sozialgesetzbuch II beschlossen, darunter auch Ergänzungen in §22 (1), der Leistungsträger ursprünglich nur zur Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung verpflichtete (Satz 1). Seit Januar 2023 gilt dies hinsichtlich der Heizung zwar weiterhin von Anfang an, aber hinsichtlich der Unterkunft erst nach Ablauf einer einjährigen Karenzzeit (Sätze 2 bis 5). Ab Juli 2026 werden nun im "Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 22.04.2026 weitere Prüfanforderungen ergänzt, auch schon während der Karenzzeit (siehe ab Satz 6).*

Diese Ergänzungen des §22 bedeuten für Leistungsträger (Jobcenter und Sozialämter) drei neue Angemessenheitsprüfungen (A bis C). Um deren Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, hat empirica einen neuen Baustein mit Vorschlägen und Hintergrundinformationen zu den neuen Angemessenheitsprüfungen entwickelt: 

  1. Während der Karenzzeit sollen nun nur noch tatsächliche Aufwendungen bis maximal zur 1,5-fachen Höhe der "abstrakt als angemessen angesehenen Aufwendungen", also der geltenden Richtwerte, als Bedarfe für Unterkunft anerkannt werden.
  2. Schon während der Karenzzeit sollen Quadratmetermieten oberhalb einer noch zu bestimmenden Höchstgrenze nicht mehr als angemessen gelten.
  3. Schon während der Karenzzeit sollen Mieten, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, nicht mehr als angemessen gelten; in solchen Fällen soll der Leistungsträger die Bedarfsgemeinschaft auffordern, den Verstoß "zu rügen".

Unser Kommentar: Bis Ende 2022 wurden nur angemessene Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen. Es gab in §22 (1) nur Satz 1, was bedeutete, dass Grundsicherungsempfänger in unangemessen großen oder hochwertigen Mietwohnungen direkt darauf hingewiesen wurden, dass ihre volle Miete nicht dauerhaft gezahlt werden wird (sondern nur maximal 6 Monate). Sie wurden aufgefordert, sich um Kostensenkung zu bemühen (z.B. Umzug und Untervermietung). De facto wurden die Kosten der Unterkunft aber nur dann gekürzt, wenn am aktuellen Markt alternative angemessene Wohnungen verfügbar (anmietbar) waren. Niemand wurde also wohnungslos. 

Die Einführung der Karenzzeit (Anfang 2023) hat bei Jobcentern einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugt. Dass nun, ab Juli 2026, die Karenzzeit nicht wieder abgeschafft, sondern sogar noch variiert wird, erhöht den Prüfaufwand weiter, ohne dass sich inhaltlich viel ändert: Zur 1,5-fachen Angemessenheitsgrenze (Prüfschritt A) kann man oft fast alle Wohnungen in angemessener Größe anmieten (selbst sehr teure). Praktisch gibt es also die Karenzzeit weiter wie bisher, nun allerdings ergänzt um Mehraufwand bei den Jobcentern – und vermutlich in Kürze auch bei Sozialgerichten, die sich mit diesen Details nun auch noch beschäftigen müssen.

Ähnlich wirkungslos dürften die weiteren Prüfschritte (B und C) verpuffen: Wuchermieten sind bereits verboten (§291 StGB). Und die Mietpreisbremse gibt es auch schon (§§556d bis 556g BGB). Grundsicherungsempfänger nun einerseits in der Karenzzeit zu schonen (damit ihnen mehr Zeit für die Jobsuche bleibt), sie aber gleichzeitig in dieser Zeit damit zu beauftragen, ihre Vermieter "zu rügen", geht komplett an der Lebenswirklichkeit und auch am Auftrag des Sozialgesetzbuches vorbei. Wichtiger wäre, den angemessenen Wohnbedarf näher zu definieren (z.B. über Mindestwohnflächen, die Familien finanziert werden müssen). Dann erübrigt sich die Vermietung von Kleinstflächen, ohne dass bei Jobcentern und Hilfebedürftigen neuer Verwaltungsaufwand entsteht. Auch könnten dann Sozialgerichte die Angemessenheit der Wohnung leichter überprüfen. Von Bürokratieabbau kann hier jedenfalls keine Rede sein. 

* Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I – 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vom 22.04.2026, dort ab Seite 5; abgerufen am 20.05.2026 unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/107/VO.   

Kontakt: Lukas Weiden | Lennard Maroldt | Petra Heising 


Neue Studie: Wohn- und Lebenskonzepte in der Peripherie

BBSR-Online-Publikation 19/2026

Die neue empirica-Studie "Wohn- und Lebenskonzepte in der Peripherie" im Auftrag des BBSR hat die These einer "neuen Landlust" untersucht. Analysiert wurden die Beweggründe, warum Menschen aus Städten in ländlich-periphere Räume ziehen – und welche Orte davon profitieren. Grundlage sind u.a. Befragungen von über 1.000 zugezogenen Haushalten in neun Fallstudienkommunen.

Die Studie zeigt: Der Zuzug aufs Land wird vor allem durch Wohnkosten, bessere Jobchancen und Homeoffice getrieben – nicht durch neue Lebensideale oder veränderte Präferenzen. Besonders Familien suchen dort Eigentum, Ruhe, Natur und Sicherheit. Kommunen werden attraktiv durch passende Wohnangebote, soziale Orte und eine klare Stärkung ihrer eigenen Qualitäten.

Die Studie "Wohn- und Lebenskonzepte in der Peripherie" ist auf der BBSR-Website abrufbar, weitere Informationen hier: Wohn- und Lebenskonzepte in der Peripherie.

Kontakt: Ludger Baba | Katrin Wilbert | Dr. Benjamin Otto


ISEK für Fulda Südend 

Das Fuldaer Quartier Südend wurde 2025 als neue Förderkulisse in das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Zusammen mit UmbauStadt erarbeitete empirica das ISEK, welches die Grundlage der Gebietsentwicklung der folgenden zehn Jahre darstellt. Dabei führten die Büros mehrere Beteiligungsformate digital und vor Ort durch, um Hinweise und Einschätzungen aus der Bevölkerung aufzugreifen. Im Februar 2026 wurde das ISEK vom Bauausschuss der Stadt Fulda beschlossen.

Das Konzept umfasst eine Bestandsaufnahme der Quartiersentwicklung, eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie 45 daraus abgeleitete Einzelmaßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Erste Maßnahmen wie die Einrichtung des "Südendbüros" und die Aufwertung des Stadtteilgartens werden bereits umgesetzt. 

Das ISEK ist online einsehbar. 

Kontakt: Timo Heyn | Franka Birkenbach | Alexander Raetz 


6. Veranstaltungen und Prozessbegleitung

Fachtagung am 07.10.2026 in Essen

Kontinuität in der integrierten Stadtteilentwicklung – Daueraufgabe ohne Dauerlösung?

Die Zielsetzung einer integrierten und langfristigen Stadtteilentwicklung bildet bereits seit mehreren Jahrzehnten die Grundlage für die „Soziale Stadt“ und heute den "Sozialen Zusammenhalt". Immer wieder neu zu diskutieren ist dabei, wie der Anspruch einer integrierten Entwicklung in der kommunalen Praxis langfristig tragfähig gestaltet werden kann – auch über die Förderphasen hinaus. Diese Frage steht im Mittelpunkt der Fachtagung "Kontinuität in der integrierten Stadtteilentwicklung – Daueraufgabe ohne Dauerlösung?", die die AG Soziale Stadt NRW im Netzwerk Stadtentwicklung NRW am 7. Oktober 2026 im Tagungshotel Franz in Essen ausrichtet.

Seit mehr als drei Jahrzehnten werden in Nordrhein-Westfalen Stadtteile im Programm "Sozialer Zusammenhalt" – ehemals "Soziale Stadt" – gefördert. Ziel ist dabei nicht eine dauerhafte Subventionierung, sondern Kommunen und Quartiere darin zu unterstützen, eigene Stärken auszubauen, tragfähige Kooperationen zu entwickeln und nachhaltige Strukturen zu sichern. 20 Jahre nach der ersten Fachtagung zur "Kontinuität in der Sozialen Stadt" greift die AG Soziale Stadt NRW das Thema erneut auf. Dies erfolgt vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen, neuer Herausforderungen und gewandelter Akteurskonstellationen.

Am Vormittag beleuchten Impulsvorträge die Bedeutung und Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes aus der Perspektive von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Am Nachmittag vertiefen parallele Werkstätten unterschiedliche Strategien der Verstetigung für verschiedene Akteursgruppen. Dabei werden Praxisbeispiele vorgestellt, gemeinsam diskutiert und mit Blick auf ihre Übertragbarkeit geprüft.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der AG Soziale Stadt NRW. Weitere Informationen sind bei der Fachberatung AG Soziale Stadt NRW bei empirica erhältlich.

Kontakt: Katrin Wilbert | Timo Heyn | Lara Lebriez


Transferwerkstatt am 15.10.2026 in Niederwerrn

Kleine Städte und Gemeinden im Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt

Welche Chancen bietet das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" für kleinere Städte und Gemeinden bei der Entwicklung attraktiver und lebenswerter Nachbarschaften? Die Transferwerkstatt, die am 15. Oktober 2026 von 9:30 bis 16:30 Uhr in Niederwerrn (Bayern) stattfindet, zeigt die zahlreichen Perspektiven auf, die das Programm für kleinere Städte und Gemeinden bietet. Die Veranstaltung richtet sich dabei an Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen aller Bundesländer, die bereits am Programm teilnehmen, als auch aus Städten und Gemeinden, die sich für eine Aufnahme interessieren.

Neben Einblicken in die Programmausrichtung aus Bundes- und Länderperspektive stehen konkrete Erfahrungen aus der Praxis im Mittelpunkt der Veranstaltung. Mehrere Kommunen berichten über die konkreten Erfolge, die sie mit dem Programm vor Ort erzielen konnten. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Instrumente des Programms, die vielfältige Möglichkeiten für die Gemeindeentwicklung bieten. Zudem werden konkrete Hinweise für einen möglichen Einstieg in das Programm gegeben.

Eine frühere Gelegenheit zum Praxisaustausch bot die Transferwerkstatt zum Thema "Kleine Städte und Gemeinden" am 2. Juli 2026 in Wurzen (Sachsen)

Weitere Informationen: Flyer zur Transferwerkstatt

Kontakt: Meike Heckenroth | Timo Heyn