Schlüssiges Konzept: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Das Sozialgesetzbuch (SGB) soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern (§1 SGB I). Daher werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; allerdings nur, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). empirica leitet für Jobcenter und Sozialämter seit über 10 Jahren Angemessenheitsgrenzen her, die die aktuellen Verhältnisse am lokalen Mietwohnungsmarkt widerspiegeln, wie sie sich auch für jeden Wohnungssuchende darstellen (z.B. beim Blick ins Internet).

Das empirica-Konzept zeichnet sich durch Transparenz und Marktnähe aus: Im Vordergrund steht, dass zu den ermittelten Mietobergrenzen auch wirklich Wohnungen verfügbar sind, die (1.) den Wohnbedarf decken, aber (2.) nicht unangemessen teuer sind. Dazu wird das Mietspektrum verfügbarer Wohnungen grafisch als Linie dargestellt und über die Festlegung einer Mietobergrenze ein gewisser Teil davon (optisch ablesbar) auch für Bedarfsgemeinschaften zugänglich gemacht. Zudem kann dargestellt werden, ab welcher Höhe Nebenkostenzahlungen vor Ort auffallend hoch sind. Der Kurvenverlauf hängt allein von der Wohnungsmarktsituation vor Ort ab (und nicht etwa vom verwendeten Konzept).

Nur mit Kenntnis der aktuellen Verhältnisse lassen sich die Kosten für Unterkunft und Heizung auf ein angemessenes Maß beschränken. Eine gute Methodik zur Herleitung von Angemessenheitsgrenzen ist auch effizient: Die Grenzen werden nicht allein dadurch besser, dass möglichst viele Daten (z.B. veraltete Bestandsmieten) erhoben werden, sondern möglichst aktuelle. Selbst schlüssig hergeleitete Mietobergrenzen können (irgendwann) zu niedrig sein. Der Verweis auf die Werte der Wohngeldtabelle hingegen sorgt jedenfalls nicht für eine Bedarfsdeckung durch Wohnungen des einfachen Standards (siehe hier).

Beim empirica-Konzept werden die Mietobergrenzen im Sinne der Leistungsempfänger eben genau so hoch gewählt, dass dazu auch wirklich Wohnungen anmietbar sind. Die relevanten Daten liegen bei empirica vor und können auf Wunsch noch ergänzt werden. Besonderheiten werden in Absprache mit dem Auftraggeber individuell aufgenommen (Vergleichsräume, Wohnungsgrößen, Abgrenzung des unteren Wohnungsmarktsegments, u.a.). Sozialgerichte haben das empirica-Konzept bereits bestätigt. Es wird inzwischen in über 55 Landkreisen und kreisfreien Städten verwendet (Referenzliste).

Leistungen

  • Basisanalyse (Schlüssiges Konzept)
  • Aufnahme weiterer lokaler Mietangebote
  • Auswertung von Nebenkostenangaben zu inserierten Wohnungen
  • Auswertung von Nebenkostenangaben zu vermieteten Wohnungen
  • Berücksichtigung von Bestandsmieten
  • Landkreiskarte der aktuellen kommunalen Mietniveaus (Vergleichsraumbildung)
  • Aktualisierung (in den Folgejahren)
  • Stellungnahmen zu Gerichtsanfragen
  • Beratung und Präsentation

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